Jeder Kanton führt (wie der Bund und die Gemeinden) ein eigenes Archiv. Die kantonalen Archive heissen – je nach Kanton – Staatsarchiv oder Landesarchiv. Sie sind verantwortlich für die fachgerechte Überlieferung der Akten, die die Organe des betreffenden Kantons produzieren und produziert haben. Sie bewerten, übernehmen und erschliessen diese Unterlagen und machen sie nach Ablauf allfälliger Schutzfristen der Öffentlichkeit zugänglich.
Personen, die von staatlichen Massnahmen (z. B. von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen) betroffen waren, bieten die Staatsarchive Unterstützung bei der Suche nach Akten, die sie selber betreffen. Sie helfen z. B. bei der Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Behörden beim Kanton, bei einer Gemeinde oder einer anderen Institution im Kanton waren zuständig für einen Fall?
- Gibt es diese Behörde(n) noch oder sind inzwischen andere Behörden zuständig?
- Welche Akten sind bei der mit einem bestimmten Fall verbundenen Behördentätigkeit angefallen?
- Was ist davon mutmasslich noch vorhanden?
- In welchen Archiven bzw. in welchen Aktenserien sind diese Akten heute zu finden?
- Welche Zugangsregeln gelten für den betreffenden Kanton (formale Erfordernisse, Schutzfristen etc.)?
- In welchem anderen Archiv könnten gesuchte Akten liegen, wenn sie nicht im Staatsarchiv selbst zu finden sind?
Wenden Sie sich an das Archiv desjenigen Kantons, in dem Sie am ehesten Unterlagen vermuten, die Sie persönlich betreffen.
Eine Liste mit den Adressen der Archive sämtlicher Kantone finden Sie hier.