Die Schweizerische Archivdirektorinnen- und Archivdirektorenkonferenz (ADK) hat am 14. November 2019 im Rathaus Bern eine Tagung zum Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durchgeführt. Prominente Referentinnen und Referenten hielten aus verschiedenen Blickwinkeln Rückschau auf die Arbeit, welche die Archive in den letzten Jahren in diesem Bereich geleistet haben. Die Beiträge sind nun im Chronos Verlag in Form eines Tagungsbandes erschienen.
Die Schweizerische Archivdirektorinnen- und Archivdirektorenkonferenz ADK hat am 14. November im Rathaus Bern eine Tagung zum Thema Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen durchgeführt. Prominente Referentinnen und Referenten hielten aus verschiedenen Blickwinkeln Rückschau auf die Arbeit, die die Archive in den letzten Jahren in diesem Bereich geleistet haben. Rund 150 Personen nahmen an der Tagung teil.
Die schweizerischen Archive haben in den vergangenen fünf Jahren einen grossen Beitrag geleistet zur Aufarbeitung eines wichtigen und bedrückenden Kapitels der jüngeren Schweizergeschichte, der Fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Mit teilweise erheblichem personellem und finanziellem Aufwand haben sie Tausende von Dossiers für Betroffene zusammengestellt und diesen damit geholfen, sich mit ihrer Vergangenheit auseinanderzusetzen und unter Umständen ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Solidaritätsfonds des Bundes zu stellen. Zudem haben sie zahlreiche Forscherinnen und Forscher dabei unterstützt, die Zwangsmassnahmen im Rahmen von Projekten des Bundes, der Kantone und von Institutionen wissenschaftlich zu untersuchen.
Die Schweizerische Archivdirektorinnen- und Archivdirektorenkonferenz ADK hat aus diesem Grund beschlossen, am Donnerstag, 14. November 2019, von 10 bis 16 Uhr im Grossratssaal des Berner Rathauses eine wissenschaftliche Tagung mit dem Titel Erinnerung – Recht und Pflicht! zu veranstalten. In diesem Rahmen soll der angesprochene Wandel aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und bewertet werden, damit die Arbeit der Archive zugunsten von direkt Betroffenen, von Forschenden und der Öffentlichkeit auch in Zukunft auf einer soliden Basis weitergehen kann.
Die ADK hat eine gesamtschweizerische Statistik mit grundlegenden Kennzahlen zum Archivbereich veröffentlicht. Die Statistik beleuchtet Trends und Entwicklungen der letzten Jahre, aber auch Herausforderungen, mit denen sich die Archive konfrontiert sehen. Zur Statistik.
Eine wesentliche Grundlage für die Arbeit der öffentlichen Archive in der Schweiz sind die Gesetze über die Archivierung sowie über den Datenschutz und die Information. In Zusammenarbeit mit privatim, der Vereinigung der schweizerischen Datenschutzbeauftragten, hat die ADK die entsprechenden Regelwerke in einer Übersicht zusammengestellt.
Das Bundesamt für Justiz hat die Antworten aus der Vernehmlassung zur Parlamentarischen Initiative 11.431, Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen, ausgewertet. Die ADK nahm am 13. Januar 2013 Stellung zum Vernehmlassungsentwurf.
Die Zusammenfassung der Ergebnisse in deutsch und französisch.
Jeder Kanton führt (wie der Bund und die Gemeinden) ein eigenes Archiv. Die kantonalen Archive heissen – je nach Kanton – Staatsarchiv oder Landesarchiv. Sie sind verantwortlich für die fachgerechte Überlieferung der Akten, die die Organe des betreffenden Kantons produzieren und produziert haben. Sie bewerten, übernehmen und erschliessen diese Unterlagen und machen sie nach Ablauf allfälliger Schutzfristen der Öffentlichkeit zugänglich.
Personen, die von staatlichen Massnahmen (z. B. von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen) betroffen waren, bieten die Staatsarchive Unterstützung bei der Suche nach Akten, die sie selber betreffen. Sie helfen z. B. bei der Beantwortung folgender Fragen:
Wenden Sie sich an das Archiv desjenigen Kantons, in dem Sie am ehesten Unterlagen vermuten, die Sie persönlich betreffen.
Eine Liste mit den Adressen der Archive sämtlicher Kantone finden Sie hier.